Fauerbach und Münster im Dorferneuerungsprogramm

Beratungen für Fauerbacher und Münsterer zur Dorferneuerung sicher.

Wichtiger Baustein finanziell bezuschusst Gespräch Bedingung für private Förderanträge.


BUTZBACH (pe). Die Finanzierung für die „Städtebauliche Beratung ab dem Zeitpunkt der Bewilligung bis zum 31. März 20l2” im Rahmen der Dorferneuerung in den Butzbacher Stadtteilen Fauerbach und Münster ist gesichert. Am Mittwoch übergab Peter Rudel, Fachbereichsleiter Landwirtschaft beim Wetteraukreis, im Auftrag von Landrat Joachim Arnold den Förderbescheid. Bürgermeister Michael Merle nahm das Papier, das .mit einer Zuwendungshöhe von 2.750 Euro einen 55 Prozent Zuschuss zu den förderfähigen Kosten von 5.000 Euro bedeutet.

Fauerbach und Münster wurden im September 2010 vom Land Hessen ins Dorferneuerungsprogramm aufgenommen. Die kostenlose baufachliche Beratung eines qualifizierten Architekten, eines Städteplaners, ist für die Bürger angedacht. Den Bürgern im Fördergebiet steht eine Beratung offen, wenn sie z. B. Gebäude oder Gebäudeteile sanieren, modernisieren, ausbauen oder auch Gebäude mit standortverträglicher Nutzung wiederherstellen oder in Baulücken neu errichten wollen.

Die Beratung wird vom Architekturbüro Heytrek, Thomas, Weyell und Weyell aus Wiesbaden übernommen. Bei Interesse können die Bürger einen Termin mit dem Dorferneuerungsplaner über die Stadt Butzbach, Ralph Miller unter Tel. 06033/995-126 vereinbaren.

Förderbescheid

BUTZBACH. Der Fachdienstleiter Landwirtschaft des Wetteraukreises, Peter Rudel, überreichte Bürgermeister Michael Merle den Förderbescheid für die Beratungen im Rahmen der Dorferneuerung Fauerbach/Münster.

Im abgegrenzten Fördergebiet, das vorwiegend den Ortskern mit der dorftypischen Bausubstanz umfasst, ist eine Beratung möglich. Die Fördergebietsabgrenzung wird im Zuge des Dorfentwicklungskonzeptes festgelegt. Jedes Objekt wird bezüglich einer Fördermöglichkeit separat betrachtet. Ist eine Förderung über das Dorferneuerungsprogramm möglich, können private Maßnahmen mit 30 Prozent gefördert werden. Der Höchstzuschuss liegt bei 30.000 Euro pro Objekt. Die Beratung ist Grundvoraussetzung für einen späteren Förderantrag. Am 20. Juni wird eine Informationsveranstaltung in Münster im Dorfgemeinschaftshaus stattfinden, in der sich das Beraterbüro der Bevölkerung vorstellt.

Noch bis zum 30. September 2017 können private Antragsteller für ihre Bauvorhaben im Ortskern Anträge auf Förderung stellen. „Es bleibt zu wünschen, dass in den nächsten Jahren viele Fauerbacher und Münsterer diese einmalige Gelegenheit wahrnehmen”, sagte Rudel.

Bürgermeister Merle erklärte: „Nachdem die Klärungsphase sozusagen im Sommer abgeschlossen werden kann, sind die Initiierung und der Beginn der städtebaulichen Beratung nunmehr die folgerichtigen nächsten Schritte”.

„Durch die gute Zusammenarbeit der Kreis- und Stadtverwaltung sind die notwendigen Planungsschritte zeitnah umgesetzt worden. Dies resultiert aus der Erfahrung bei der Gestaltung und Umsetzung von Dorferneuerungsprozessen im Wetteraukreis wie aber auch in der Stadt Butzbach”, unterstrich Rudel.

Merle ging auf die Bedeutung des Programms ein: „Die Stadt Butzbach ist ein Dorferneuerungsschwerpunkt. Die Entwicklung des ländlichen Raumes und im Besonderen die Stärkung der Stadtteile ist im Zeitfenster demografischer Veränderungen ein besonderes Anliegen der Stadt-entwicklungs- und Dorfentwicklungspolitik der Stadt”.

Bericht in der BZ am 9. Juni 2010

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