Zweiter Bilanzierungstermin

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Dorferneuerung in Butzbach Fauerbach mit Münster

Zweiter Bilanzierungstermin am 29.01.2013


Teilnehmer:
Herr Schütz ( 1. Stadtrat)
Herr Herling ( Stadt Butzbach)
Herr Miller ( FD 5 Stadtplanung)
Herr Lambrecht ( FD 4 Grünanlage)
Herr Langer, Herr Koch ( Arbeitskreis)
Frau Mader ( Praktikantin)
Herr Matthesius (FSt. 4.1.1 Strukturförderung)
Frau Albrecht (FSt 4.1.1 Strukturförderung)
Herr Müller ( Arbeitskreis ab 9:30 Uhr)
Herr Merle (Bürgermeister ab 9:30 Uhr)
Beginn: 9:00 UhrEnde: 12:00 Uhr

Nach kurzer Begrüßung des ersten Stadtrates Herrn Schütz und Herrn Herling erläuterte Herr Matthesius eingangs kurz die Inhalte eines Bilanzierungstermins, der einmal jährlich durchzuführen ist. Wichtig hierbei ist die Darstellung des aktuellen Verfahrenstandes im Hinblick auf die getroffenen Vereinbarungen zum Koordinierungstreffen fur das Örtliche Handlungskonzept (ÖHK) vom 09.08.2011 und deren weiteren Schritte.

Des Weiteren wies Herr Matthesius darauf hin, dass rückwirkend zum 01.01.2013 die neue Richtlinie, nach Aussage der Wirtschaftsministerium, kommen wird. Eine Veröffentlichung im Staatsanzeiger hat allerdings noch nicht stattgefunden.

Frau Albrecht informierte die Teilnehmer uber die anstehenden Richtlinienänderungen. Die Bagatellgrenze wird von 3.000,- Euro auf 10.000,- Euro erhöht. Ganz wichtige Ansätze in der Dorfentwicklung sind die nachhaltige Innentwicklung, Verbesserung der Energieeffizienz und die Bürgermitwirkung. Im Vorgriff auf die neue Richtlinie wurde in 2012 bereits die Förderquote für kommunale Projekte erhöht. In diesem Zusammenhang ist die Mehrwertsteuer nicht mehr förderfähig. Des weiteren wird es zukünftig die Möglichkeit geben Abrisse alter Gebäude zu fördern. Dieser städtebaulich verträgliche Rückbau kann nur auf der Grundlage einer qualifizierten Fachplanung oder Beratung gefördert werden.

Nach Aussage des ersten Stadtrates Herrn Schütz, steht die Kommune nicht unter dem kommunalen Schutzschirm.

Die kommunale Förderquote für 2013 liegt noch nicht fest.

Letzte Antragstellung für öffentliche und private Vorhaben ist der 30.09.2017. Die notwendigen Unterlagen müssen an dem Stichtag der Förderbehörde vollständig vorliegen.

Private Förderung

In Fauerbach wurden 16 Beratungen an 13 Objekten und in
Münster 8 Beratungen an 7 Objekten durchgeführt.

Es wurden bisher 6 Bewilligungen mit einem Zuschussvolumen von 113.268,- Euro
und einem Investitionsvolumen von 825.011,- Euro ausgesprochen.

Die Beratungsanfragen sind momentan etwas verhalten. Nach Aussage des Arbeitskreises könnte es unter anderem daran liegen, dass bisher noch keine öffentliche Maßnahme sichtbar umgesetzt wurde.

Aufgrund der anstehenden neuen Richtlinie ist es geplant eine Infoveranstaltung mit städtebaulichen Berater und eventuell Denkmalschutzbehörde durchzuführen.

Öffentliche Maßnahmen

Pkt. 1Dorfzentrum Fauerbach 0,00 Euro förderfähig Kosten

Die Machbarkeitsstudie und die Teilbereichsuntersuchungen sind abgeschlossen. Diese haben ergeben, dass sich bei einer geeigneten Organisationsstruktur der Fauerbacher Bürger und der angedachten Projekte, eine angemessene Auslastung vorhanden wäre.

Der Arbeitskreis sieht Probleme Ehrenamtshelfer zu finden, welche Hauptverantwortlich die im Belegungsplan aufgeführten Projekte des Dorfzentrums übernehmen würden. Eine Auslastung des bisher vorliegenden Vorentwurfs wäre somit nicht gewährleistet.

Die Organisationsstruktur des Dorfzentrums muss auf den Prüfstand gestellt werden. Der Arbeitskreis wird diese Thematik der Organisationsstrukturen sowie das Raumprogramm des Dorfzentrums, unter Berücksichtigung der vorhandenen Kapazitäten privater und kirchlicher Einrichtungen sowie Projektverantwortliche, aufgreifen und diskutieren.

Die Stadt Butzbach hat für die Maßnahme insgesamt 900.000,- Euro in den Haushalt eingestellt. Aufgrund der Vorgaben der Kommunalaufsicht ist eine höhere Summe nicht möglich.

Pkt. 2Turnerplatz Münster / Außensanierung Spritzenhaus
200.000,- Euro förderfähige Kosten

Die unter dem Punkt 2 und 3 aufgeführten Projekte wurden in ein Gesamtprojekt planerisch zusammengefasst. Der Arbeitskreis hat hierzu Ideen gesammelt. Diese wurden in einem ersten Entwurf von zwei Planerbüros über einen Ideenwettbewerb eingearbeitet. In der 5. KW wird der Arbeitskreis Münster über diese Ideen beraten und abstimmen. Es ist vorgesehen in 2013 die Planung und 2014 -2016 die Maßnahmen umzusetzen.

Pkt. 3Vorplatz DGH Münster / teile der Backgasse
150.000,- Euro förderfähige Kosten

siehe Punkt 2

Pkt. 4Spielplätze Fauerbach und Münster
80.000,- Euro förderfähige Kosten für Fauerbach
50.000,- Euro förderfähige Kosten für Münster

Fauerbach

Bezüglich der Gestaltung des Spielplatzes wurden noch keine Ideen erarbeitet. Hier steht momentan die Beleuchtung (Sportgelände) im Vordergrund. Diese kann allerdings nur im Zusammenhang mit dem Spielplatz gesehen werden.
Eine Umsetzung der Maßnahme ist in 2015 / 2016 vorgesehen.

Münster

Im Rahmen der Vorplatzgestaltung am DGH (siehe Punkt 3) wurden bereits Ideen für einen Mehrgenerationenspielplatz gesammelt. Diese Ideen wurden an die Stadt Butzbach weitergeleitet. Eine Umsetzung soll in 2014 erfolgen.

Pkt. 5Historische Beschilderung
10.000,- Euro förderfähige Kosten

Der Arbeitskreis wird hierzu Ideen entwickeln und ausarbeiten.
Die Umsetzung wird für 2016 anvisiert.

Pkt. 6Machbarkeitsstudie Nahversorgung Philippseck
5.000,- Euro förderfähige Kosten

Hierzu hat sich der Arbeitskreis bereit erklärt eine Auflistung aktueller
Versorgungseinrichtung in den Ortsteilen aufzustellen.

Der Arbeitskreis ist der Meinung, dass momentan eine Studie nicht nötig sei.

Pkt. 7Platz der Aktionsgemeinschaft Fauerbach
5.000,- Euro förderfähige Kosten

Bisher wurden hier noch keine Ideen eingebracht. Der Wunsch nach einer Toilettenanlage wurde vorgebracht. Diese ist allerdings über die Dorferneuerung nicht förderfähig. Hier können die grünordnerische Maßnahmen sowie der Sitzgelegenheiten gefördert werden.

Der Arbeitskreis will in 2013 die Planung angehen und die Umsetzung ist für 2014 anvisiert.

Pkt. 8Grünordnung und Gestaltung
 35.000,- Euro förderfähige Kosten

Fauerbach
Aufgrund der Erarbeitung des Dorfzentrums und des Feuerwehrgerätehauses wurde für den Standort der Müllcontainer noch keine Ausarbeitung durchgeführt. Auch für die Ortseingänge sind noch keine Ideen erarbeitet worden.

Münster
Der Arbeitskreis Münster hat bereits Ideen gesammelt. Da die Ortseingänge sich an der Landesstraßen befinden, wird sich die Stadt Butzbach bezüglich der Gestaltungsmöglichkeiten mit Hessen Mobil in Verbindung setzen. Die Umsetzung könnte im Zuge der Gestaltung der Backgasse (Punkt 3) in 2016 erfolgen.

Pkt. 9Friedhof Fauerbach
30.000,- Euro förderfähige Kosten

Die förderfähigen Kosten beziehen sich auf die Platzgestaltung (Begrünung und Sitzgelegenheiten).

Eine Urnenwand ist nach dem Förderprogramm der Dorferneuerung nicht förderfähig.
Der Arbeitskreis wird mit Unterstützung der Stadt Butzbach die Vorplanung übernehmen.
Die Umsetzung des Projektes wurde mittel- bis langfristig (2016)angesetzt.

Pkt. 10Beratungen
80.000,- Euro förderfähige Kosten

Die Machbarkeitsstudie und Teilbereichsuntersuchung zur Standortfindung eines Dorfzentrums in Fauerbach sind abgeschlossen (siehe Punkt 1). Die städtebauliche Beratung läuft noch bis Juni 2013. Spätestens im Mai 2013 sollte der neue Antrag für die städtebauliche Beratung vorliegen.

Verschiedenes
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Antragstellung der oben genanten Projekte von der Stadt Butzbach die erforderlichen Mittel im Haushalt eingestellt sein müssen. Eine Bewilligung kann nur ausgesprochen werden, wenn die Maßnahme finanziell gesichert ist. (siehe auch Landeshaushaltsordnung)

Des Weiteren wurde auf das Anschreiben vom 18.08.2011 der WI-Bank zur „Festsetzung des zuschussfähigen Gesamtinvestitionsrahmens” verwiesen.

Soweit von der Kommune ein Haushaltssicherungskonzept (HSK) §92 (4) der Hessischen Gemeindeordnung erstellt wird, dürfen die Maßnahmen und die daraus entstehenden Folgekosten nicht zuwider laufen.

Friedberg, den 29. Januar 2013 Frau Albrecht

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